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AK-WAHL 2024

360 Kandidat:innen treten für die FSG in der AK Wien zur AK-Wahl 2024 an. Auf Platz 1 kandidiert AK-Präsidentin Renate Anderl. 

Wer in Wien arbeitet, ist bei der AK-Wahl wahlberechtigt.

Du kannst per Briefwahl oder in deinem Betrieb wählen. Darüber informiert dich die Arbeiterkammer zeitgerecht. 

Wenn noch mehr Fragen rund um die AK-Wahl auftauchen, findest du hier Antworten.

  • Die Arbeiterkammer vertritt insgesamt über 3,8 Millionen Arbeitnehmer:innen in ganz Österreich. Die Mitgliedschaft ist im Arbeiterkammergesetz geregelt, Arbeitnehmer:innen sind automatisch, ohne Aufwand Mitglied. Auch Arbeitslose, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Arbeitnehmer:Innen in Karenz, freie Dienstnehmer:innen sowie Präsenz- und Zivildiener zählen zu unseren Mitgliedern. Die gesetzliche Mitgliedschaft garantiert die Finanzierung der Leistungen der Arbeiterkammer. Dazu zählt vor allem der Rechtsschutz bei Problemen in der Arbeitswelt, aber auch Konsument:innenschutz, Bildungsberatungen und viele Leistungen mehr.

  • Das Präsidium der Arbeiterkammer Wien ist die politische Führung und besteht aus fünf Personen. An der Spitze steht die Präsidentin der Arbeiterkammer Wien, Renate Anderl, die bei der AK-Wahl 2019 für die FSG angetreten ist. Neben der Präsidentin sind zwei Vizepräsidentinnen und zwei Vizepräsidenten tätig (alle ebenfalls von der FSG). Im Vorstand werden unter anderem aktuelle politische Themen diskutiert, die Vollversammlung vorbereitet, der Entwurf des Jahresvoranschlags und des Rechnungsabschlusses genehmigt, Ausschüsse und Fachausschüsse eingesetzt sowie die Durchführung größerer Vorhaben der Arbeiterkammer beschlossen.

  • Für das Arbeitnehmer:innen-Parlament kandidieren verschiedene Fraktionen (Listen). Je mehr Stimmen eine Fraktion erhält, desto mehr Abgeordnete (= Kammerrätinnen und Kammerräte) kann sie in die Vollversammlung entsenden. Die Kammerrätinnen und Kammerräte wählen wiederum aus ihren Reihen die AK-Präsidentin oder den AK-Präsidenten in ihrem Bundesland.

  • Jedes AK Wien Mitglied ist wahlberechtigt – egal, was im Pass steht! Das ist anders als zum Beispiel bei der Nationalratswahl. 

    Du bist automatisch wahlberechtigt, wenn du am 3. Jänner 2024 Mitglied der Arbeiterkammer Wien waren. Also, wenn du in Wien unselbstständig beschäftigt bist bzw. warst oder als freie:r Dienstnehmer:in arbeitest bzw. gearbeitet hast. Ausschlaggebend ist also nur deine AK-Mitgliedschaft in Wien – unabhängig von Staatsbürgerschaft, Wohnort oder Alter. 

  • Wo und wie du wählen kannst, hängt davon ab, ob in deinem Betrieb ein Wahllokal organisiert ist. Wenn das so ist, dann kannst du direkt dort wählen. Alle Informationen dazu bekommst du direkt am Arbeitsplatz und bis Ende März per Brief von der Arbeiterkammer.

    Wenn es kein Wahllokal im Betrieb gibt, übermittelt die AK Ende März die Wahlkarte nach Hause oder direkt in den Betrieb. Dann am besten sofort deine Stimme abgeben und das Rücksendekuvert in den nächsten Briefkasten werfen!

    Als Wahlkarten-Wähler:in kannst du auch in einem der öffentlichen Wahllokale der AK wählen – hier reicht es, wenn du einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringst.

  • In deinem Betrieb gibt es kein Wahllokal? Dann erhältst du automatisch eine Wahlkarte mit genauer "Gebrauchsanweisung“ Anfang April per Post! Bitte fülle sie aus und schicke die Wahlkarte umgehend zurück. Das Porto ist bereits bezahlt.

    Gerne kannst du deine Stimme auch persönlich in einem der öffentlichen Wahllokale abgeben.

    So geht's:

    1. Deine Wahl am Stimmzettel ankreuzen.

    2. Den Stimmzettel ins blaue Kuvert geben.

    3. Das blaue Kuvert ins weiße Rücksendekuvert stecken.

    4. Ab damit in den nächsten Briefkasten! Das Porto ist schon bezahlt.

    Anfang März wirst du von der AK informiert, ob du Briefwähler:in bist.

    Solltest du deine Wahlkarte verlieren, ist das kein Problem: Du kannst natürlich trotzdem wählen. Komme mit einem amtlichen Lichtbildausweis in eines der öffentlichen Wahllokale der Arbeiterkammer.

  • In vielen Betrieben, vor allem in großen und mittelgroßen Unternehmen, gibt es Betriebswahlsprengel. Ob das auch bei dir am Arbeitsplatz so ist, erfährst du Anfang März per Post vom Wahlbüro der Arbeiterkammer Wien! 

    Wenn es an deinem Arbeitsplatz einen Betriebswahlsprengel gibt, wird ein Wahllokal eingerichtet. In diesem kannst du persönlich wählen.

    In welchem Raum und zu welchen Zeiten dieses Wahllokal in deinem Betrieb geöffnet hat, teilt dir das AK-Wahlbüro ab Anfang April per Brief mit. Auch dein Betriebsrat bzw. deine Personalvertretung hilft dir gerne weiter.

    Ob Urlaub, Homeoffice, Dienstreise oder Arbeitsplatzwechsel: Wenn du in einem Betriebswahlsprengel erfasst bist, aber im Wahlzeitraum nicht anwesend sein kannst, kannst du eine Wahlkarte beantragen. Dann kannst du stattdessen per Briefwahl oder in einem öffentlichen Wahllokal deine Stimme abgeben. Wichtig: Wichtig: Dein Antrag muss bis spätestens 7. April 2024 im Wahlbüro der AK Wien eingehen!

SO GEHT WÄHLEN

WAHLAUFTAKT 14.3.

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