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DAS PARLAMENT DER ARBEITNEHMER:INNEN

Alle fünf Jahre wählen alle AK-Mitglieder bei der Arbeiterkammer-Wahl ihre politische Vertretung, also das Parlament der Arbeitnehmer:innen – auch Vollversammlung genannt. In Wien besteht das Parlament der Arbeitnehmer:innen aus 180 gewählten Vertreter:innen, den Kammerrät:innen. Von den 180 Kammerrät:innen sind 113 aufgrund des Wahlergebnisses 2019 von der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter:innen (FSG). Die Kammerrät:innen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und bekommen von der Arbeiterkammer (AK) keine Abfertigung und keine Pension. Diese Kammerrät:innen entscheiden darüber, wofür sich die AK besonders einsetzen soll. Das geschieht durch Diskussionen und Abstimmungen über Anträge der verschiedenen Fraktionen im AK-Parlament, das mindestens zwei Mal im Jahr als Vollversammlung tagt. Bei der AK-Wahl können die Mitglieder also direkt mitbestimmen, welche politischen Forderungen und Anliegen die AK vertreten soll. Übrigens: Bei uns dürfen alle Arbeitnehmer:innen wählen – egal, welche Staatsbürgerschaft sie haben. Die letzte AK-Wahl fand 2019 statt, die nächste AK-Wahl findet von 10.-23. April statt.

  • Die Arbeiterkammer vertritt insgesamt über 3,8 Millionen Arbeitnehmer:innen in ganz Österreich. Die Mitgliedschaft ist im Arbeiterkammergesetz geregelt, Arbeitnehmer:innen sind automatisch, ohne Aufwand Mitglied. Auch Arbeitslose, Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, Arbeitnehmer:Innen in Karenz, freie Dienstnehmer:innen sowie Präsenz- und Zivildiener zählen zu unseren Mitgliedern. Die gesetzliche Mitgliedschaft garantiert die Finanzierung der Leistungen der Arbeiterkammer. Dazu zählt vor allem der Rechtsschutz bei Problemen in der Arbeitswelt, aber auch Konsument:innenschutz, Bildungsberatungen und viele Leistungen mehr.

  • Das Präsidium der Arbeiterkammer Wien ist die politische Führung und besteht aus fünf Personen. An der Spitze steht die Präsidentin der Arbeiterkammer Wien, Renate Anderl, die bei der AK-Wahl 2019 für die FSG angetreten ist. Neben der Präsidentin sind zwei Vizepräsidentinnen und zwei Vizepräsidenten tätig (alle ebenfalls von der FSG). Im Vorstand werden unter anderem aktuelle politische Themen diskutiert, die Vollversammlung vorbereitet, der Entwurf des Jahresvoranschlags und des Rechnungsabschlusses genehmigt, Ausschüsse und Fachausschüsse eingesetzt sowie die Durchführung größerer Vorhaben der Arbeiterkammer beschlossen.

  • Für das Arbeitnehmer:innen-Parlament kandidieren verschiedene Fraktionen (Listen). Je mehr Stimmen eine Fraktion erhält, desto mehr Abgeordnete (= Kammerrätinnen und Kammerräte) kann sie in die Vollversammlung entsenden. Die Kammerrätinnen und Kammerräte wählen wiederum aus ihren Reihen die AK Präsidentin oder den AK Präsidenten in ihrem Bundesland.

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