Arbeitgeber:innen müssen für einen Schutz vor Kälte sorgen!
- FSG

- 5. Feb.
- 1 Min. Lesezeit
Kältearbeit beeinträchtigt die Arbeitsfähigkeit und steigert das Risiko für Atemwegserkrankungen.
- Arbeitgeber:innen müssen Kälteschutzkleidung, Aufwärmpausen und beheizte Pausenräume sicherstellen.
- In Innenräumen sind Mindesttemperaturen von +12°C bis +25°C vorgeschrieben, im Freien muss bei Kälte schnell reagiert werden.
- Betriebe müssen Kältegefahren evaluieren und Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich) ergreifen.
- Kälteschutzkleidung muss praktisch und den Vorgaben entsprechend ausgewählt werden – mit Beratung und Einbeziehung der Beschäftigten.




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