top of page

Arbeitgeber:innen müssen für einen Schutz vor Kälte sorgen!

  • Autorenbild: FSG
    FSG
  • 5. Feb.
  • 1 Min. Lesezeit

Kältearbeit beeinträchtigt die Arbeitsfähigkeit und steigert das Risiko für Atemwegserkrankungen.

- Arbeitgeber:innen müssen Kälteschutzkleidung, Aufwärmpausen und beheizte Pausenräume sicherstellen.

- In Innenräumen sind Mindesttemperaturen von +12°C bis +25°C vorgeschrieben, im Freien muss bei Kälte schnell reagiert werden.

- Betriebe müssen Kältegefahren evaluieren und Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich) ergreifen.

- Kälteschutzkleidung muss praktisch und den Vorgaben entsprechend ausgewählt werden – mit Beratung und Einbeziehung der Beschäftigten.



 
 
 

Kommentare


bottom of page